10. Zusätzliche ContiLoop-Bedingungen
Jeder Teilnehmer kann eine unbegrenzte Anzahl von Fahrzeugen registrieren, die den Bedingungen für ContiLoop entsprechen und sofern nicht anders geregelt ist.
Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, anstelle der Rückerstattung eine andere Erstattung zu verlangen und kann nicht mehr verlangen, als ihm zugesprochen wurde. Beleg dafür sind die zur Verfügung gestellten Rechnungsdaten. Der Anbieter ist den Teilnehmern von ContiLoop in keiner anderen Art und Weise verpflichtet und der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf eine andere Erstattung als die in diesen Regeln genannten. Der Anbieter ist nicht verantwortlich für Leistungen Dritter.
Das Aktionsbudget und deren Rückerstattung sind rechtlich nicht einklagbar.
Der Anbieter ist nicht verantwortlich für die technische Ausrüstung des Teilnehmers und anderer Personen im Zusammenhang mit der Teilnahme an ContiLoop oder dem Herunterladen von Material mit Bezug auf die ContiLoop-Teilnahme sowie für sonstige technische oder Telekommunikationsschwierigkeiten oder -mängel, die während des Programms auftreten, für die Geschwindigkeit der technischen Verbindung oder andere mögliche Mängel, die im Zusammenhang mit ContiLoop oder in Verbindung mit elektronischen Kommunikationsnetzen, Mobilfunkbetreibern oder deren Verfügbarkeit für Teilnehmer entstehen, oder für Schäden an und von Schäden durch Computer.
Der Teilnehmer kann keine andere als die ihm gewährte Bonifizierung verlangen und ist nicht berechtigt, die Bonifizierung einzufordern. Die Bonifizierung kann nicht in einer anderen Zahlungsform, bis auf die genannte Form, ausbezahlt werden. Die Teilnahme an ContiLoop oder die Bonifizierung kann nicht vor Gericht eingeklagt werden.
Dem Teilnehmer ist nur gestattet von allen von der Continental Reifen Deutschland GmbH und der Continental Automotive Technologies GmbH angebotenen Bonifizierungsleistungen pro Fahrzeug immer nur einmalig vergütet zu werden. Das bedeutet nur einmalig 45 Euro brutto pro eingereichter Rechnung für einen Reifen und einmalig pro eingereichter Rechnung für eine Tachographenprüfung. Das bedeutet, dass eine mehrmalige Kostenerstattung (pro Leistung) nicht möglich ist.
Der Anbieter entscheidet endgültig über die Registrierung oder das Hochladen eines Rechnungsbeleges und die getroffene Entscheidung ist final.
Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die dem Teilnehmer nicht im Zusammenhang mit der Teilnahme an ContiLoop oder im Zusammenhang mit der Nutzung von gekauften Reifen entstehen. So kann z.B. keine Inanspruchnahme für Schäden am Fahrzeug geltend gemacht werden.
Der Anbieter behält sich das Recht vor, jederzeit von jedem registrierten Teilnehmer zu verlangen, dass er jedes für ContiLoop und seine Anwendung oder den registrierten Continental-Reifen Rechnungen relevante Dokumente einreicht, wenn er dies verlangt, um das Recht auf Teilnahme an ContiLoop zu überprüfen, insbesondere im Falle eines vermuteten unlauteren Verhaltens, auch wenn der Teilnehmer sein Recht auf Bonfizierung noch nicht ausgeübt hat.
Der Anbieter behält sich das Recht vor, Teilnehmer von ContiLoop auszuschließen, wenn der Anbieter einen berechtigten Verdacht auf betrügerisches oder unlauteres Verhalten auch über Dritte hat. Der Anbieter behält sich das Recht vor, keine Erstattung zu gewähren, wenn Zweifel an der Art und Weise der Inanspruchnahme der ContiLoop-Bonifizierung bestehen oder die Teilnehmer gegen die Programmregeln verstoßen oder wenn die Teilnehmer Maßnahmen ergreifen, die gegen die Grundsätze der guten Sitten oder des fairen Spiels verstoßen.
Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Programmlaufzeit zu ändern, das Programm zu verschieben, zu unterbrechen oder zu kündigen oder einseitig seine Regeln für die gesamte Programmlaufzeit ohne Vorankündigung und ohne Entschädigung zu ändern oder zu ergänzen, indem er die Änderung auf der RE Website ankündigt, sofern stets gültige und vollständige Regeln zur Verfügung stehen. Das Recht des Anbieters, das Programm zu beenden, gilt in erster Linie (aber nicht ausschließlich) für Fälle, in denen es aus irgendeinem Grund nicht möglich ist, plangemäß vorzugehen, z. B. wegen höherer Gewalt oder wegen einer Störung der Informationstechnologie, die für die Veranstaltung erforderlich sind, oder aus anderen technischen, organisatorischen, finanziellen oder rechtlichen Gründen, die die Verwaltung, Sicherheit, Integrität und den normalen und ordnungsgemäßen Betrieb des Programms beeinträchtigen könnten, und/oder wenn das Programm aufgrund von Computerfälschungen nicht fortgeführt werden kann. Dazu gehören Betrug, Manipulation, technisches Versagen oder andere Gründe, die sich der Kontrolle des Anbieters entziehen und die die Sicherheit der Verwaltung, Fairness, Integrität und das ordnungsgemäße Funktionieren des Programms stören oder gefährden.
Der Anbieter von ContiLoop ist berechtigt, die Erfüllung aller Bedingungen für die Teilnahme am Programm zu prüfen und im Falle einer Streitigkeit eine endgültige Entscheidung über alle Fragen im Zusammenhang mit ContiLoop zu fällen. Der Anbieter hat das Recht, jeden Teilnehmer von dem Programm auszuschließen, wenn dieser Teilnehmer gegen die Regeln verstößt, ohne das Recht auf Ersatz von Kosten oder Schäden, die dadurch dem Teilnehmer im Anschluss entstehen könnten.
Der vollständige Wortlaut der Regeln ist stets auf der RE Website verfügbar. Die Verfahrensregeln können in gekürzter Form über Werbematerial im Zusammenhang mit ContiLoop mitgeteilt werden, aber diese vollständigen Regeln gelten als die einzigen, vollständigen, endgültigen und verbindlichen Regeln innerhalb des Programms. Fragen zum Programm können an support@ContiLoop.de gesendet werden, die sich auf Website befinden.
Teilnehmer, die die Bedingungen für die Teilnahme an ContiLoop nicht erfüllen oder gegen die ContiLoop-Regeln verstoßen, werden nicht in das Programm aufgenommen. Auch wenn diese Personen bestimmte Voraussetzungen für den Erhalt einer Garantie erfüllen, z.B. aufgrund falscher Informationen, hat sie keinen Anspruch auf die ContiLoop-Dienstleistung. Der Teilnehmer wird ausgeschlossen, wenn der Anbieter berechtigten Verdacht für Betrug oder unfaires Betragen hat. Das gilt auch für Fälle, wenn der Teilnehmer durch Dritte die ContiLoop-Dienstleistung ausnutzen will oder gegen das Fairplay verstößt.