Teilnahmebedingungen

In diesem Abschnitt finden Sie den vollständigen Überblick über die offiziellen und verbindlichen ContiLoop-Regeln und Rahmenbedingungen zur Nutzung des Programms (im weiteren Verlauf "ContiLoop" genannt). Widersprüche oder Einwände zu diesem Dokument werden nur in schriftlicher Form anerkannt.

Für jedes registrierte Neufahrzeug mit einer Continental Bereifung und geleistetem Nachweis erhält der Teilnehmer insgesamt 45 Euro inkl. der zum Aktionszeitpunkt geltenden deutschen Umsatzsteuer (aktuell 19%). Dieses Budget kann auf der Plattform angespart werden. Der Teilnehmer kann dann im Ersatzgeschäft sogenannte runderneuerte und damit nachhaltige Reifen im deutschen Handel kaufen. Die Rechnung für diesen Reifenkauf kann dann wiederum auf der Plattform hochgeladen werden. Das angesparte Budget wird dann für den Reifenkauf erstattet.

Die Verwalter & Anbieter von ContiLoop

Die Continental Reifen Deutschland GmbH, eine nach den deutschen Rechtsvorschriften ordnungsgemäß organisierte juristische Person mit Sitz an der Continental-Plaza 1, 30175 Hannover und eingetragen im Amtsgericht Hannover unter der Nummer HRB204239.

1. Dauer von ContiLoop

ContiLoop wird ab dem 01.05.2024 angeboten und läuft bis zur Entscheidung des Anbieters, dieses Programm zu beenden. Der Teilnehmer behält seinen Zugang bis mindestens 3 Monate nach der letzten Fahrzeugregistrierung. Sollte es dann noch ein Restguthaben geben, verfällt das Guthaben mit der Schließung der Website bzw. Einstellung des Programms. Der Teilnehmer wird über die Beendigung von ContiLoop auf der Website www.contiloop.de informiert.

2. Gültigkeit von ContiLoop

ContiLoop im Ersatzgeschäft wird nur in Deutschland angeboten. Dieses freiwillige Angebot umfasst eine Erstausrüstungsbonifizierung für runderneuerte Reifen, die von Teilnehmern im Handel oder über eine Website mit Sitz in Deutschland ordnungsgemäß gekauft werden. Angebot wird ausschließlich über die Website ContiLoop.de (im weiteren Verlauf "RE Website") angeboten. Die im weiteren Verlauf beschriebenen Rahmenbedingungen beziehen sich auf diese Reifen, also Reifen, die in Deutschland gekauft wurden – einschließlich angeschlossene und verbundene Handelsorganisationen.

3. Rahmenbedingungen der Erstausrüstungsbonifizierung für runderneuerte Reifen

Um an ContiLoop teilnehmen zu können, muss sich der Teilnehmer auf der Website registrieren. Um die Bonifizierung in Anspruch zu nehmen, ist der Teilnehmer aufgefordert, eine Kopie des Kaufbeleges eines oder mehrerer Neufahrzeuge(s), aus dem eindeutig eine Erstbereifung auf Continental Reifen (größer 19.5") hervorgeht, sowie eines Kaufbeleges, eines oder mehrerer runderneuerter Reifen auf die RE Website inklusive Teilnehmerdaten für die Zuordnung hochzuladen.

ContiLoop ist gültig für alle Continental ContiLifeCycle Produkte ContiRe, ContiTread und Bandvulc.

  1. Erstattungshöhe:

    Pro geprüftem und bestätigtem Neufahrzeug erhält der Teilnehmer seitens der Continental Reifen Deutschland GmbH einmalig 45 Euro inkl. der zum Aktionszeitpunkt geltenden deutschen Umsatzsteuer (aktuell 19%) als Aktionsbudget auf der RE Website gutgeschrieben.

    Das Aktionsbudget stellt eine Entgeltminderung auf den ursprünglichen Einkaufspreis des runderneuerten Reifens dar.

4. Nutzung des Aktionsbudgets

Für jedes registrierte Neufahrzeug mit einer Continental Bereifung und geleistetem Nachweis erhält der Teilnehmer insgesamt 45 Euro brutto für o.g. Reifen. Dieses Budget kann auf der Plattform angespart werden. Der Teilnehmer kann dann im Ersatzgeschäft sogenannte runderneuerte und damit nachhaltige Reifen im deutschen Handel kaufen. Die Rechnung für diesen Reifenkauf kann dann wiederum auf der Plattform hochgeladen werden. Das angesparte Budget in Höhe von 45 Euro brutto pro gekauftem Reifen, pro eingereichtem Fahrzeug, wird dann für den Reifenkauf erstattet.

Beispiel: 10 Neufahrzeuge werden registriert, somit baut der Teilnehmer ein Aktionsbudget von 450 Euro brutto auf. Der Teilnehmer kauft im Anschluss 10 runderneuerte Reifen im Wert von beispielsweise 5.000 Euro und lädt die Rechnung auf der Plattform hoch. Eine Gutschriftsanweisung von 450 Euro brutto für 10 eingereichte Reifen wird auf das Firmenkonto des Teilnehmers veranlasst. Das Budget des Teilnehmers wird dann auf 0 Euro gesetzt, bis weitere Neufahrzeuge registriert werden usw.

5. Nutzung des Aktionsbudgets von ContiLoop kann nur geltend gemacht werden,

  1. wenn ein Neufahrzeug über die RE Website durch den Teilnehmer registriert wurde
  2. wenn die Registrierung spätestens 6 Wochen nach der Auslieferung erfolgt ist
  3. wenn eindeutig belegt wurde, bei dem Neufahrzeug handelt es sich um ein Fahrzeug, das auf Continental (größer 19.5") bestellt und ausgeliefert wurde
  4. wenn das Fahrzeug eines der folgenden LKW-Marken ist: MAN, Scania, DAF, Iveco, Renault Trucks, Volvo Trucks
  5. wenn das Fahrzeug eines der folgenden Trailer-Marken ist: nur deutsche Trailerhersteller, mit Firmensitz und Produktionsstandort in Deutschland
  6. wenn alle geforderten Reifen- und Fahrzeuginformationen richtig und der Wahrheit entsprechend angegeben wurden
  7. wenn der Teilnehmer, der ursprüngliche Käufer ist. ContiLoop und das Aktionsbudget ist nicht übertragbar und kann auch nicht auf andere Firmen übertragen werden.
  8. wenn es sich um die definierten Reifenlinien unter Punkt 3. handelt
  9. wenn das Fahrzeug und die runderneuerten Reifen bei einem Fahrzeug- oder Reifenhändler mit eingetragenem Sitz im Handelsregister in Deutschland gekauft wurden
  10. wenn der Kaufbeleg für die runderneuerten spätestens 6 Wochen nach Kauf hochgeladen wurde
  11. wenn Nutzfahrzeugregistrierungen und damit auch Aktionsbudget angespart wurden
  12. wenn der Kaufbeleg für die Produkte ContiRe, ContiTread oder Bandvulc innerhalb von zwölf Monaten nach Fahrzeugregistrierung hochgeladen und positiv geprüft wurde

6. Weitere Ergänzungen zur Nutzung des Aktionsbudget

  1. Das Aktionsbudget kann weder überschritten noch unterschritten werden. Es wird nur das Aktionsbudget als Gegenleistung ausbezahlt, was über die Reifenrechnung auch erkenntlich ist.
  2. Das Aktionsbudget bezieht sich nur auf den Reifenpreis nicht auf Montage- oder sonstige Servicekosten oder Serviceleistungen des Händlers wie beispielweise auswuchten oder andere Leistungen unabhängig vom Reifenpreis.
  3. Das Aktionsbudget wird nicht bar, also unabhängig oder nicht im Zusammenhang stehend von einem Rechnungsbeleg für runderneuerte Reifen ausbezahlt.
  4. Sofern zum Zeitpunkt des Reifenkaufs kein runderneuertes Produkt erhältlich ist, kann ein Premium LKW-Reifenprodukt der Marke Continental (ab 19,5" oder größer, das Angebot gilt nur für Nutzfahrzeugreifen der Marke Continental, also keine PLT- oder VAN-Reifen) stattdessen gekauft und erstattet werden. Hierfür bedarf es einer glaubhaften Bestätigung des Reifenhändlers oder des Distributors. Continental behält sich vor der Bestätigung auch zu widersprechen, sollte dies nicht eindeutig nachzuweisen sein.
  5. Die im Rahmen der Aktion angesprochenen Leistungen und Abwicklung mit Bezug auf den Ankauf bzw. Verkauf von Karkassen sind ein separater und etablierter Prozess. Sie sind unabhängig von den Leistungen und Angeboten von ContiLoop zu sehen. Bei Interesse sind die teilnehmenden Händler selbstständig anzusprechen oder eine Kontaktaufnahme mit dem Außendienst von Continental Reifen Deutschland ist erforderlich. Auf Wunsch kann dieser Kontakt auch über die Website hergestellt werden.

7. Bedingungen für die Teilnahme an ContiLoop

Teilnehmer dieses Programms kann jeder gewerblicher Nutzer sein. An dem Programm können Personen nicht teilnehmen, die an der organisatorischen Beziehung beteiligt sind, d. h. Personen, die den Kurs von ContiLoop beeinflussen, die Organisatoren von ContiLoop sind, sowie Personen, die direkt mit diesen Personen, ihren Geschwistern und ihrem Ehemann oder ihrer Ehefrau und anderen nahen Personen verbunden sind. Wird eine ausgeschlossene Person trotz obiger Angaben Teilnehmer am Programm, so kann die Erstattung verweigert werden.

8. Teilnahme an ContiLoop

Der Teilnehmer wird zum Nutzer von ContiLoop:

in dem Moment, wenn er sich auf der RE Website registriert. Der Teilnehmer wird über die erfolgreiche Registrierung sowie die Registrierung der Fahrzeuge und dem Hochladen der Reifenrechnung per E-Mail informiert.

Für die Anmeldung bei ContiLoop muss der Teilnehmer verschiedene Pflichtfelder ausfüllen:

  • Firmenname
  • Firmenanschrift (nach Sitz): Straße, PLZ, Stadt
  • Vorname – und Nachname des Firmeninhabers
  • Geschäftliche E-Mailadresse
  • USt-Id-Nr.
  • Ggf. FIN (Fahrzeugidentifikationsnummer)
  • Ggf. Upload: 2 Fahrzeugfotos
  • Ggf. Upload: Reifenrechnung
  • Geschäftliche Bankverbindung: IBAN und BIC
    Auszahlung des Guthabens erhält der Teilnehmer per Überweisung. Hierfür muss der Teilnehmer, dem DIENSTLEISTER seine Geschäftliche Bankverbindung zur Verfügung stellen.

Wenn der Teilnehmer zugestimmt hat, indem er die Bedingungen von ContiLoop akzeptiert, wird das Benutzerkonto auf der ContiLoop RE Website erstellt. Gleichzeitig stimmt der Teilnehmer der Verarbeitung personenbezogener Daten zu.

Die Registrierungsdaten dienen zur eindeutigen Identifizierung des Käufers der Fahrzeuge und der Reifen und können gleichzeitig vom Teilnehmer auf dieser RE Website überprüft und verwaltet werden.

Nach erfolgreicher Auslieferung eines oder mehrerer Neufahrzeuge auf Continental Reifen, muss der Teilnehmer binnen 6 Wochen das Fahrzeug registrieren.

Der Teilnehmer hat nach der Registrierung die Möglichkeit die Fahrzeugbilder (FRONT und SEITENAUFNAHME, so dass man die Reifenmarke eindeutig zuordnen kann) des Fahrzeuges hochzuladen. Nach der Prüfung durch den Dienstleister erhält der Teilnehmer die Bestätigung über die erfolgreiche Registrierung des Fahrzeuges. Damit verbunden ist die Bestätigung der 45 Euro brutto pro Fahrzeug. In seinem Nutzerprofil hat er die Möglichkeit die registrierten Fahrzeuge zu prüfen und auch den jeweils aktuellen Status seines angesammelten Budgets zu sehen. Alle Preisinformationen auf dem Kaufbeleg verbleiben bei dem Dienstleister.

Nach erfolgtem Reifenkauf von runderneuerten Produkten der Marken ContiRe, ContiTread oder Bandvulc muss der Teilnehmer seinen Rechnungsbeleg binnen 6 Wochen hochladen. Über den Beleg muss erkenntlich sein, welche Dimension der runderneuerte Reifen hat und wo der/die Reifen gekauft wurde/n. Weiterhin muss der Reifenpreis für die Rückvergütung auf dem Rechnungsbeleg enthalten sein. Sollte kein runderneuertes Produkt der o.g. Marken beim Zeitpunkt des Kaufs verfügbar gewesen sein, kann der Teilnehmer auch einen Premium LKW-Reifen der Marke Continental beziehen und einreichen. Alle Preisinformationen auf dem Kaufbeleg verbleiben bei dem Dienstleister. Continental ist nicht an den Endverbraucherpreisen des Handels interessiert.

Sofern alle genannten Anforderungen durch den Dienstleister erfolgreich geprüft wurden, kann eine Gutschriftsanweisung, auf das angegebene Firmenkonto, in Höhe des generierten Budgets für die eingereichten Fahrzeuge durch den Dienstleister veranlasst werden. Das generierte Budget wird dann entsprechend um den erstatteten Betrag reduziert.

9. Schutz und Verarbeitung personenbezogener Daten

Durch die Registrierung auf der RE Website erklärt sich der Teilnehmer mit der Verarbeitung personenbezogener Daten für diese Zwecke einverstanden. Weitere Informationen findet der Teilnehmer im zugehörigen Datenschutzhinweis.

10. Zusätzliche ContiLoop-Bedingungen

Jeder Teilnehmer kann eine unbegrenzte Anzahl von Fahrzeugen registrieren, die den Bedingungen für ContiLoop entsprechen und sofern nicht anders geregelt ist.

Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, anstelle der Rückerstattung eine andere Erstattung zu verlangen und kann nicht mehr verlangen, als ihm zugesprochen wurde. Beleg dafür sind die zur Verfügung gestellten Rechnungsdaten. Der Anbieter ist den Teilnehmern von ContiLoop in keiner anderen Art und Weise verpflichtet und der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf eine andere Erstattung als die in diesen Regeln genannten. Der Anbieter ist nicht verantwortlich für Leistungen Dritter.

Das Aktionsbudget und deren Rückerstattung sind rechtlich nicht einklagbar.

Der Anbieter ist nicht verantwortlich für die technische Ausrüstung des Teilnehmers und anderer Personen im Zusammenhang mit der Teilnahme an ContiLoop oder dem Herunterladen von Material mit Bezug auf die ContiLoop-Teilnahme sowie für sonstige technische oder Telekommunikationsschwierigkeiten oder -mängel, die während des Programms auftreten, für die Geschwindigkeit der technischen Verbindung oder andere mögliche Mängel, die im Zusammenhang mit ContiLoop oder in Verbindung mit elektronischen Kommunikationsnetzen, Mobilfunkbetreibern oder deren Verfügbarkeit für Teilnehmer entstehen, oder für Schäden an und von Schäden durch Computer.

Der Teilnehmer kann keine andere als die ihm gewährte Bonifizierung verlangen und ist nicht berechtigt, die Bonifizierung einzufordern. Die Bonifizierung kann nicht in einer anderen Zahlungsform, bis auf die genannte Form, ausbezahlt werden. Die Teilnahme an ContiLoop oder die Bonifizierung kann nicht vor Gericht eingeklagt werden.

Dem Teilnehmer ist nur gestattet von allen von der Continental Reifen Deutschland GmbH und der Continental Automotive Technologies GmbH angebotenen Bonifizierungsleistungen pro Fahrzeug immer nur einmalig vergütet zu werden. Das bedeutet nur einmalig 45 Euro brutto pro eingereichter Rechnung für einen Reifen und einmalig pro eingereichter Rechnung für eine Tachographenprüfung. Das bedeutet, dass eine mehrmalige Kostenerstattung (pro Leistung) nicht möglich ist.

Der Anbieter entscheidet endgültig über die Registrierung oder das Hochladen eines Rechnungsbeleges und die getroffene Entscheidung ist final.

Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die dem Teilnehmer nicht im Zusammenhang mit der Teilnahme an ContiLoop oder im Zusammenhang mit der Nutzung von gekauften Reifen entstehen. So kann z.B. keine Inanspruchnahme für Schäden am Fahrzeug geltend gemacht werden.

Der Anbieter behält sich das Recht vor, jederzeit von jedem registrierten Teilnehmer zu verlangen, dass er jedes für ContiLoop und seine Anwendung oder den registrierten Continental-Reifen Rechnungen relevante Dokumente einreicht, wenn er dies verlangt, um das Recht auf Teilnahme an ContiLoop zu überprüfen, insbesondere im Falle eines vermuteten unlauteren Verhaltens, auch wenn der Teilnehmer sein Recht auf Bonfizierung noch nicht ausgeübt hat.

Der Anbieter behält sich das Recht vor, Teilnehmer von ContiLoop auszuschließen, wenn der Anbieter einen berechtigten Verdacht auf betrügerisches oder unlauteres Verhalten auch über Dritte hat. Der Anbieter behält sich das Recht vor, keine Erstattung zu gewähren, wenn Zweifel an der Art und Weise der Inanspruchnahme der ContiLoop-Bonifizierung bestehen oder die Teilnehmer gegen die Programmregeln verstoßen oder wenn die Teilnehmer Maßnahmen ergreifen, die gegen die Grundsätze der guten Sitten oder des fairen Spiels verstoßen.

Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Programmlaufzeit zu ändern, das Programm zu verschieben, zu unterbrechen oder zu kündigen oder einseitig seine Regeln für die gesamte Programmlaufzeit ohne Vorankündigung und ohne Entschädigung zu ändern oder zu ergänzen, indem er die Änderung auf der RE Website ankündigt, sofern stets gültige und vollständige Regeln zur Verfügung stehen. Das Recht des Anbieters, das Programm zu beenden, gilt in erster Linie (aber nicht ausschließlich) für Fälle, in denen es aus irgendeinem Grund nicht möglich ist, plangemäß vorzugehen, z. B. wegen höherer Gewalt oder wegen einer Störung der Informationstechnologie, die für die Veranstaltung erforderlich sind, oder aus anderen technischen, organisatorischen, finanziellen oder rechtlichen Gründen, die die Verwaltung, Sicherheit, Integrität und den normalen und ordnungsgemäßen Betrieb des Programms beeinträchtigen könnten, und/oder wenn das Programm aufgrund von Computerfälschungen nicht fortgeführt werden kann. Dazu gehören Betrug, Manipulation, technisches Versagen oder andere Gründe, die sich der Kontrolle des Anbieters entziehen und die die Sicherheit der Verwaltung, Fairness, Integrität und das ordnungsgemäße Funktionieren des Programms stören oder gefährden.

Der Anbieter von ContiLoop ist berechtigt, die Erfüllung aller Bedingungen für die Teilnahme am Programm zu prüfen und im Falle einer Streitigkeit eine endgültige Entscheidung über alle Fragen im Zusammenhang mit ContiLoop zu fällen. Der Anbieter hat das Recht, jeden Teilnehmer von dem Programm auszuschließen, wenn dieser Teilnehmer gegen die Regeln verstößt, ohne das Recht auf Ersatz von Kosten oder Schäden, die dadurch dem Teilnehmer im Anschluss entstehen könnten.

Der vollständige Wortlaut der Regeln ist stets auf der RE Website verfügbar. Die Verfahrensregeln können in gekürzter Form über Werbematerial im Zusammenhang mit ContiLoop mitgeteilt werden, aber diese vollständigen Regeln gelten als die einzigen, vollständigen, endgültigen und verbindlichen Regeln innerhalb des Programms. Fragen zum Programm können an support@ContiLoop.de gesendet werden, die sich auf Website befinden.

Teilnehmer, die die Bedingungen für die Teilnahme an ContiLoop nicht erfüllen oder gegen die ContiLoop-Regeln verstoßen, werden nicht in das Programm aufgenommen. Auch wenn diese Personen bestimmte Voraussetzungen für den Erhalt einer Garantie erfüllen, z.B. aufgrund falscher Informationen, hat sie keinen Anspruch auf die ContiLoop-Dienstleistung. Der Teilnehmer wird ausgeschlossen, wenn der Anbieter berechtigten Verdacht für Betrug oder unfaires Betragen hat. Das gilt auch für Fälle, wenn der Teilnehmer durch Dritte die ContiLoop-Dienstleistung ausnutzen will oder gegen das Fairplay verstößt.